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Die TARTLER Zelte AG ist ein mittelständischer und familiengeführter Anbieter von qualitativ hochwertigen temporären Zeltanlagen!

Am 01. Januar 1928 legte der Urgroßvater der heutigen Vorstände den Grundstein für das Familienunternehmen, und damit liefert Tartler bereits seit mehr als 90 Jahren mobile Zeltsysteme als temporäre Raumlösungen für unterschiedlichste Verwendungszwecke. Die Zeltsysteme im Baukastensystem eignen sich sowohl für kurzfristige Events als auch für langfristige Projekte - einfach überall dort, wo ein temporäres Bedürfniss nach flexiblem Raum besteht. Hochwertigste Materialqualität, perfektionierte Serviceleistung, maximale Kundenorientierung sowie beste Verarbeitungsqualität im Detail sind die unverwechselbaren Eigenschaften der Marke Tartler!


 

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Sparkasse Odenwaldkreis - Wichtig für Mensch und Wirtschaft

Ihre Sparkasse ist wichtig für die Menschen in der Region. Als Marktführer im Privatkunden-Bereich ist sie der wichtigste Finanzdienstleister vor Ort – und mit 15 Filialen und 4 SB-Einrichtungen auch in Ihrer Nähe.

 

 apotheke  

Apotheke Lützelbach - Die Philosophie der Apolü

 
Unsere Philosophie zielt nicht allein auf einen materiellen Erfolg mit guten Umsätzen ab, sondern hat an erster Stelle das Heil-Werden der Menschen im Focus. Wir sind in dieser Hinsicht bemüht, kontinuierlich an uns zu arbeiten und für Sie da zu sein, wenn Sie sich nach einem geschützten Bereich sehnen sollten, wo Sie außer einer kompetenten Beratung auch ein wenig Verständnis und vor allem Zeit für Ihre Sorgen und Nöte erwarten können, oder einfach nur ein kleines Schwätzchen halten möchten.

In diesem Sinne möchten wir Ihnen unser Motto vorstellen, das nicht einer Marketing-Überlegung entsprungen ist, sondern als aufrichtiges Vorhaben mit Leben gefüllt werden soll:

„ApoLü - Die Aura der Geborgenheit“

 

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Alles klar! Dienstleistungs GmbH - Gebäudereinigung aus Erlenbach am Main

Die Alles klar! Dienstleistungs GmbH wurde bereits am 1. April 1998 gegründet und wird durch die Geschäftsführer Christian Bein und Alexander Wahl vertreten.

Hauptschwerpunkt war damals die Gebäudereinigung und der Industrieservice. Heute verstehen wir uns als Dienstleister rund ums Gebäudemanagement. Daraus ist der Leitspruch unserer Firmenphilosophie entstanden:

Dienstleistung mit Dynamik!

 

 Tartler Group  

Tartler Group - Dosier- und Mischsysteme
für ein- und mehrkomponentige Kunstharze

Spezialanfertigungen für die Applikation von Polyurethan-, Silikon- und Epoxidharzen

Der Name TARTLER steht seit über 35 Jahren für innovativen Anlagenbau auf dem Gebiet der Kunstharz-Dosier- und Mischtechnik.

Ob Windkraft-Industrie, Automotive, Aerospace, Bootsbau oder Elektrotechnik – wo immer Ein- und Mehrkomponenten-Synthetikharze verarbeitet werden, sind unsere Niederdrucksysteme im Einsatz.

Mischen "is possible"!

 

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Schmucker - Quellrein aus dem Wald - dem Odenwald!

Nikolaus Schönberger, genannt „Hirschwirt“, eröffnete 1780 in Mossautal eine Brauereigaststätte. Seitdem wird hier von Hand über viele Generationen

Bier gebraut. In dieser Tradition stehen wir auch heute noch bei Schmucker! Mit unserem Sortiment aus 19 Bier-Spezialitäten und rund 90 Mitarbeitern

sind wir eine der bedeutendsten Heimatbrauereien des Odenwalds. Das Brauhandwerk steht bei Schmucker noch immer im Mittelpunkt.

Wo andere Urlaub machen, brauen wir unser Bier. Hier im Odenwald entspringt das Odenwälder Quellwasser, das mit 1 Grad deutscher Härte besonders

weich ist und damit ideal geeignet für das Bierbrauen. Mit ausgewählten Malzen und Hopfensorten sowie selbst gezüchteter Hefe beweisen unsere Braumeister

immer wieder aufs Neue, dass sich aus nur vier Zutaten nach dem Deutschen Reinheitsgebot vielfältige, spannende Bierspezialitäten herstellen lassen.

 

 

 InterSport

INTERSPORT WOLFSTETTER, dein kompetenter Sportspezialist in Obernburg.

Bei uns findest du alles für deinen Sport - ob Bekleidung, Schuhe oder Ausrüstung. Komm vorbei und lass dich von unseren Sportexperten beraten! Wir freuen uns auf deinen Besuch.

 

millogo

Wir gestalten das Soziale in Unterfranken

Als freier und nicht konfessioneller Träger sozialer Dienstleistungen hat sich MiL dem Gemeinwohl verpflichtet. Hier steht der Mensch im Zentrum. Der professionelle Anspruch gilt Menschen mit besonderer Hilfebedürftigkeit sowie deren Angehörigen. Hierfür bietet MiL fachliche und praktische Unterstützung, psychosoziale Beratung, Betreuung sowie Begleitung für körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftige Menschen in der Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft.

 

 

 

Satzung des Kultur- und Sportvereins Haingrund/Odw.
Zur Freizeitgestaltung, zur Gesundheitspflege und zur Wahrung kultureller Güter in Haingrund, wurde am 1. Mai 1946 in Haingrund der Kultur- und Sportverein 1946 Haingrund gegründet. Der Verein ist auf demokratischer Grundlage aufgebaut. In der nachstehenden Satzung wird das Miteinander innerhalb des Vereins geregelt.


§1 Name und Sitz

Der Verein heißt „Kultur- und Sportverein 1946 Haingrund“ und hat seinen Sitz im Ortsteil Haingrund der Gemeinde Lützelbach/Odw. (postalisch: Lützelbach/Odw2). Die Kurzbezeichnung ist „KSV Haingrund“. Die Farben des Vereins sind Rot-Weiß.


§2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit

1. Der Verein hat den Zweck, den Sport, die Leibesübung, den Gesang und sonstige Kulturgüter zu pflegen. Für die einzelnen aktiven Gruppen werden Sparten gebildet. Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. der Gemeinnützigkeitsverordnung.

2. Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§3 Mitglieder

1. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte und bestrebt ist, den im §2 dieser Satzung genannten Zweck des Vereins zu fördern. Die Eintrittserklärung kann schriftlich oder auch mündlich beim 1. Vorsitzenden des Vereins erfolgen.

2. Der Verein hat:

1. ordentliche Mitglieder

2. Ehrenmitglieder

3. Schülermitglieder

3. Ordentliche Mitglieder sind alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.

4. Zu Ehrenmitgliedern können von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes nur solche Personen ernannt werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.

5. Schülermitglieder sind alle Jugendliche, die noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben.

6. Minderjährige können die Mitgliedschaft nur erwerben, wenn ihre Erziehungsberechtigten zustimmen und bestätigen, dass der oder die Jugendliche an Wettkämpfen und an der aktiven Vereinsarbeit teilnehmen kann.


§4 Austritt aus dem Verein

Der Austritt aus dem Verein kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem 1. Vorsitzenden des Vereins erfolgen. Mit dem Austritt verfallen sämtliche Rechte am bzw. gegenüber dem Verein.


§5 Beitrag

Alle Mitglieder sind beitragspflichtig. Die Art der Beitragskassierung wird durch den Vorstand geregelt. Die Höhe der Beiträge wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) festgesetzt.


§6 Organe des Vereins

1. die Mitgliederversammlung (§7)
2. der Vorstand (§8)
3. der Beirat (§9)


§7 Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Es muss jährlich mindestens eine Hauptversammlung stattfinden. Eine Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn mindesten 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich verlangen, oder ein wichtiger Grund vorhanden ist. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit Vollendung des 15. Lebensjahres.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, die Revisoren, den Jugendleiter und dessen Stellvertreter, sowie die Spartenleiter und deren Stellvertreter und die Ausschüsse.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle wichtigen Maßnahmen, insbesondere über:

1. die Bildung neuer Sparten

2. die Beitragshöhen

3. die Satzungsänderung

4. den Anschluss anderer Verein

5. den Zusammenschluss mit anderen Vereinen

6. die Auflösung des Vereins

Die Mitgliederversammlung ist rechtzeitig unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.


§8 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

1. dem 1. Vorsitzenden

2. zwei stellvertretenden Vorsitzenden

3. dem Rechner

4. dem Schriftführer

Der Vorstand wird einzeln und nacheinander gewählt. Die Wahlen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag wird geheim gewählt, wenn mindestens die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beschließt. Der Vorstand wird auf 2 Jahre gewählt.
Scheidet ein Vorstandsmitglied auf Antrag aus, so soll es solange im Amt bleiben, bis ein Nachfolger gewählt ist.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

Vorstand i.S. des §26 BGB sind der 1. Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Rechner. Jeweils zwei sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.


§9 Beirat – Ausschüsse

Der Beirat setzt sich zusammen aus dem Jugendleiter und dessen Stellvertreter, sowie den Spartenleitern und deren Stellvertreter.

Der Beirat nimmt an den Vorstandssitzungen teil. Dem Vorstand berichtet der Beirat über die Vereinsarbeit in den Sparten und koordinieren die
Vereinsarbeit in den Sparten untereinander.
Zur Unterstützung des Vorstandes und zur Aktivierung der Vereinsarbeit können Ausschüsse gebildet werden. Die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse und über deren Tätigkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden.


§10 Beurkundung

Über jede Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung ist eine Niederschrift anzufertigen und
von dem 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Die Niederschrift ist zu genehmigen.


§11 Geschäftsführung

Das Kalenderjahr ist zugleich das Geschäftsjahr.

Innerhalb der ersten zwei Monate eines jeden Jahres ist eine Hauptversammlung abzuhalten. In dieser Jahreshauptversammlung hat der
Vorstand und der Beirat über den Geschäftsgang, die Mitgliederbewegung und die Arbeit des Vereins Bericht zu erstatten. Wenn keine Beanstandung der Geschäftsbücher erfolgt, ist dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Der Entlastungsbeschluss erfolgt auf Antrag der Revisoren und mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Beschlussfassungen in der Mitgliederversammlung erfolgen mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder, soweit diese Satzung nichts anderes vorschreibt. Sind bei Versammlungsbeginn weniger als die Hälfte der eingetragenen stimmberechtigten Mitglieder anwesend, so kann nach einer Unterbrechung von 10 Minuten die Mitgliederversammlung erneut eröffnet werden. Die Mitgliederversammlung ist dann beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder.
Die Tagesordnung darf jedoch nicht verändert werden.


§12 Satzungsänderung

Diese Satzung kann nur mit Zustimmung von mindestens ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.


§13 Anschluss anderer Vereine – Zusammenschluss

Wollen sich andere selbstständige Vereine dem KSV Haingrund anschließen, so entscheidet auf deren Antrag die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Ein Zusammenschluss mit anderen Vereinen kann nur erfolgen, wenn weniger als sieben stimmberechtigte Mitglieder
gegen einen Zusammenschluss mit einem anderen Verein stimmen.


§14 Auflösung des Vereins

1. Der Verein besteht noch, solange mindesten sieben stimmberechtigte Mitglieder im Verein eingetragen sind.
Eine Auflösung kann erst erfolgen, wenn weniger als sieben Mitglieder gegen eine Auflösung des Vereins stimmen.

2. Bei Auflösung, oder Aufhebung des Vereins, oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder, oder den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen, übersteigt an die Gemeinde Lützelbach/Odw., die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports und des Gesangs in der Gemeinde Lützelbach, Ortsteil Haingrund, verwenden muss.
3.


§15 Ausschluss

Mitglieder, die das Ansehen des Vereins schädigen, oder sich vereinsschädigend verhalten bzw. betätigen, können vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss aus dem Verein besteht ein Widerspruchsrecht.

In der Jahreshauptversammlung ist deshalb ein Widerspruchsausschuss zu wählen. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. In dem Widerspruchssausschuss soll mindestens ein Mitglied jeder Sparte und ein Jugendlicher unter 18 Jahren (mit Stimmrecht) vertreten sein.


§16 Mitgliedschaft bei Verbänden

Der KSV Haingrund ist Mitglied bei übergeordneten Verbänden, die im Interesse des Vereins liegen.
Er verpflichtet sich, die Satzungen dieser Verbände anzuerkennen und zu wahren.


§17 Weitere Streitfälle

In Streitfällen, die in dieser Satzung nicht geregelt sind, wird nach dem Vereinsgesetzt und nach dem BGB verfahren.


§18 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung und Unterzeichung in Kraft. Damit tritt die Satzung vom 15.03.1974 außer Kraft.


Lützelbach/Haingrund den 26.11.1977

1. Vorsitzender Rudi Schäfer

2. Vorsitzender Klaus Tartler

3. Bernd Marquard

Schriftführer Heinz Brill

 

 HeaderL Das KSV Sportheim ist ab sofort jeden Freitag zum Trainingsbetrieb ab 18.30 Uhr wieder geöffnet!

Das Sportheim auf der Windlücke ist seit 1976 die Heimat und der zentrale Ort des Vereinslebens des KSV Haingrund. Hier finden alle Vereinssitzungen, wie auch die Jahreshauptversammlung statt. Außerdem bietet es den Rahmen für Vereinsfeste, wie das Maifest, das Oktoberfest und das Schlachtfest.

Der Fußballplatz auf der Windlücke ist die Heimspielstätte und Trainingsplatz der Herren-Mannschaft.

Bei Interesse kann man das Sportheim für Firmenfeste und private Feiern mieten. Anfragen bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.